Sicherheit von HemoHim-G

Was ist ein Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel gehören heute für viele Menschen in Deutschland und anderen europäischen Ländern zum Alltag. Dennoch herrscht häufig Unsicherheit darüber, wie diese Produkte rechtlich einzuordnen sind. Manche betrachten sie als gewöhnliche Lebensmittel, andere setzen sie fälschlicherweise mit Arzneimitteln gleich.
Tatsächlich ist der Begriff Nahrungsergänzungsmittel gesetzlich klar definiert. In Deutschland und der Europäischen Union gelten für diese Produktkategorie spezielle lebensmittelrechtliche Vorschriften, die Herstellung, Kennzeichnung und Vermarktung regeln.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was als Nahrungsergänzungsmittel gilt, wodurch sich diese Produkte von Arzneimitteln und herkömmlichen Lebensmitteln unterscheiden und welche Punkte bei der Auswahl beachtet werden sollten.

Definition: Was ist ein Nahrungsergänzungsmittel?

Ein Nahrungsergänzungsmittel ist ein Lebensmittel, das dazu bestimmt ist, die normale Ernährung zu ergänzen.
Es dient nicht als Ersatz für eine ausgewogene Ernährung, sondern liefert ausgewählte Nährstoffe oder andere Stoffe mit ernährungsspezifischer beziehungsweise physiologischer Bedeutung, beispielsweise:
  • Vitamine
  • Mineralstoffe
  • Aminosäuren
  • Pflanzenextrakte
  • weitere Stoffe mit ernährungsbezogener oder physiologischer Funktion
Nahrungsergänzungsmittel werden in konzentrierter Form angeboten und deshalb in der Regel in kleinen Mengen verzehrt, zum Beispiel als Kapseln, Tabletten, Pulver, Flüssigkonzentrate oder Sachets.
Wichtig ist dabei: Nahrungsergänzungsmittel zählen rechtlich zu den Lebensmitteln und nicht zu den Arzneimitteln.

Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland und der EU: Rechtlicher Status

Innerhalb der Europäischen Union werden Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel eingestuft.
Daraus ergeben sich unter anderem folgende Anforderungen:
  • sie werden nicht als Arzneimittel zugelassen;
  • Hersteller müssen die lebensmittelrechtlichen Sicherheitsvorgaben einhalten;
  • Zusammensetzung und Dosierung der Inhaltsstoffe müssen den geltenden Vorschriften entsprechen;
  • Aussagen über Eigenschaften und Wirkungen unterliegen den gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Sie legt fest, welche Aussagen im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.
Ziel dieser Regelungen ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern sachliche, nachvollziehbare und überprüfbare Informationen bereitzustellen und irreführende Gesundheitsversprechen zu vermeiden.

Worin unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel?

Diese Frage wird besonders häufig gestellt.
Die wichtigsten Unterschiede sind:

1. Zweck

  • Nahrungsergänzungsmittel: Ergänzung der täglichen Ernährung
  • Arzneimittel: Behandlung, Vorbeugung oder Diagnose von Krankheiten

2. Rechtliche Regelung

  • Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dem Lebensmittelrecht.
  • Arzneimittel werden nach dem Arzneimittelrecht zugelassen und müssen umfangreiche Prüfverfahren durchlaufen.

3. Zulässige Aussagen

  • Für Nahrungsergänzungsmittel gelten strenge Vorgaben hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben.
  • Arzneimittel dürfen nur nachgewiesene therapeutische Wirkungen ausweisen.

4. Anwendung

  • Nahrungsergänzungsmittel werden häufig als Bestandteil der täglichen Ernährung verwendet.
  • Arzneimittel werden entsprechend der ärztlichen Verordnung oder den zugelassenen Anwendungsgebieten eingesetzt.

Arten von Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel unterscheiden sich je nach Zusammensetzung und Produktkonzept.

Vitamin- und Mineralstoffpräparate

Sie enthalten einzelne Vitamine oder Mineralstoffe beziehungsweise Kombinationen verschiedener Nährstoffe.

Pflanzenextrakte

Diese Produkte basieren auf pflanzlichen Bestandteilen, die traditionell im Rahmen der Ernährung verwendet werden.

Aminosäuren und Proteinbestandteile

Sie dienen als ergänzende Quelle bestimmter Bausteine der Ernährung.

Kombinationspräparate

Sie vereinen mehrere Gruppen von Inhaltsstoffen in einer Darreichungsform.
Jedes Nahrungsergänzungsmittel besitzt eine eigene Zusammensetzung sowie ein produktspezifisches Herstellungsverfahren.

Wie wird die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln gewährleistet?

In Deutschland und der Europäischen Union erfolgt die Kontrolle von Nahrungsergänzungsmitteln auf mehreren Ebenen.
Dazu gehören unter anderem:
  • Vorgaben für zulässige Inhaltsstoffe und deren Mengen;
  • Anforderungen an die Qualität und Reinheit der eingesetzten Rohstoffe;
  • Produktionsstandards, beispielsweise nach GMP-Grundsätzen;
  • verpflichtende Kennzeichnung der Inhaltsstoffe;
  • Überwachung unzulässiger oder verbotener Bestandteile.
Hersteller tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte bei bestimmungsgemäßer Verwendung den geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Wie sollten Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden?

Für Nahrungsergänzungsmittel ist in der Regel keine ärztliche Verordnung erforderlich. Dennoch empfiehlt sich eine bewusste und sachgerechte Anwendung.
Dabei sollten insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
  • individuelle Bedürfnisse und persönliche Voraussetzungen;
  • mögliche Unverträglichkeiten gegenüber einzelnen Inhaltsstoffen;
  • die empfohlene tägliche Verzehrmenge des Herstellers;
  • die Einbindung in eine ausgewogene Ernährung.
Wichtig: Nahrungsergänzungsmittel ersetzen keine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.

Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Auf der Verpackung eines Nahrungsergänzungsmittels finden sich in der Europäischen Union in der Regel folgende Angaben:
  • Zutaten und enthaltene Wirk- beziehungsweise Inhaltsstoffe;
  • empfohlene tägliche Verzehrmenge;
  • Hinweis, die empfohlene Verzehrmenge nicht zu überschreiten;
  • gesetzlich vorgeschriebene Hinweise zur Produktkategorie;
  • Lagerungshinweise;
  • Angaben zum Hersteller oder zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer.
Diese Kennzeichnung unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, das Produkt sachgerecht zu verwenden.

Nahrungsergänzungsmittel und HemoHim-G

Zu den auf dem Markt angebotenen Nahrungsergänzungsmitteln gehört auch HemoHim-G. Das Produkt wird als Nahrungsergänzungsmittel zur Ergänzung der täglichen Ernährung angeboten.
Dabei gilt:
  • jedes Nahrungsergänzungsmittel verfügt über eine eigene Zusammensetzung;
  • Eigenschaften einzelner Inhaltsstoffe sind nicht mit medizinischen Wirkungen gleichzusetzen;
  • maßgeblich sind stets die Herstellerangaben sowie die geltenden Vorschriften der Europäischen Union.

FAQ

Sind Nahrungsergänzungsmittel Arzneimittel?

Nein. Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel sind unterschiedliche Produktkategorien und unterliegen verschiedenen gesetzlichen Regelungen.

Ist für Nahrungsergänzungsmittel eine ärztliche Verordnung erforderlich?

In der Regel nicht. Bei individuellen gesundheitlichen Fragen oder Unsicherheiten kann eine fachliche Beratung sinnvoll sein.

Können Nahrungsergänzungsmittel Mahlzeiten ersetzen?

Nein. Sie dienen ausschließlich der Ergänzung der normalen Ernährung.

Gelten Nahrungsergänzungsmittel als sicher?

Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und unter Einhaltung der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften gelten sie als Lebensmittel.

Warum dürfen Nahrungsergänzungsmittel keine medizinischen Heilversprechen enthalten?

Weil das europäische Recht gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel klar regelt und irreführende Aussagen untersagt.

Fazit

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die tägliche Ernährung gezielt zu ergänzen. In Deutschland und der Europäischen Union gelten für diese Produktgruppe umfassende gesetzliche Vorgaben, die unter anderem Kennzeichnung, Zusammensetzung und Vermarktung regeln.
Wer den Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln kennt, kann ihre Funktion im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung realistisch einordnen und Missverständnisse vermeiden.

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