Nahrungsergänzungsmittel gehören in der Europäischen Union rechtlich zu den Lebensmitteln und nicht zu den Arzneimitteln. Für ihre Herstellung, Kennzeichnung und Vermarktung gelten daher klare gesetzliche Vorgaben. Gleichzeitig dürfen sie weder als Mittel zur Behandlung noch zur Vorbeugung von Krankheiten dargestellt werden.
Das europäische Regelwerk dient dem Schutz der Verbraucher. Es soll sicherstellen, dass Angaben zu Nahrungsergänzungsmitteln nachvollziehbar, wissenschaftlich abgesichert und nicht irreführend sind. Innerhalb der Europäischen Union gelten gemeinsame Vorschriften, die in den einzelnen Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – durch nationale Bestimmungen ergänzt werden.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Nahrungsergänzungsmittel in der EU
Die rechtlichen Anforderungen beruhen auf mehreren europäischen Regelwerken.
1. Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel
Diese Richtlinie bildet die Grundlage für die Einordnung und Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln. Sie legt unter anderem fest:
was als Nahrungsergänzungsmittel gilt;
welche Vitamin- und Mineralstoffformen verwendet werden dürfen;
welche Anforderungen an die Sicherheit der Inhaltsstoffe bestehen;
welche Angaben auf der Kennzeichnung erforderlich sind.
Nach der Richtlinie sind Nahrungsergänzungsmittel konzentrierte Quellen von Nährstoffen oder anderen Stoffen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung, die zur Ergänzung der normalen Ernährung bestimmt sind.
2. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
Diese Verordnung regelt, welche Aussagen über Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden dürfen.
Sie bestimmt insbesondere:
welche gesundheitsbezogenen Angaben zulässig sind;
welche Aussagen nicht verwendet werden dürfen;
unter welchen Voraussetzungen sogenannte Health Claims erlaubt sind;
welche wissenschaftlichen Nachweise erforderlich sind.
Grundsätzlich dürfen gesundheitsbezogene Aussagen nur verwendet werden, wenn sie auf EU-Ebene geprüft und zugelassen wurden.
3. Die Rolle der EFSA
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet wissenschaftliche Erkenntnisse, erteilt jedoch keine Produktzulassungen.
Zu ihren Aufgaben gehören:
die Bewertung der Sicherheit einzelner Inhaltsstoffe;
die Prüfung wissenschaftlicher Studien;
die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten für die Europäische Kommission;
die Beurteilung gesundheitsbezogener Angaben.
Ohne eine entsprechende wissenschaftliche Bewertung können bestimmte Health Claims nicht zugelassen werden.
Was gilt in der EU als Nahrungsergänzungsmittel?
Nach europäischem Lebensmittelrecht sind Nahrungsergänzungsmittel:
keine Arzneimittel;
nicht zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt;
eine Ergänzung der normalen Ernährung;
Produkte mit Vitaminen, Mineralstoffen, Pflanzenextrakten oder anderen Stoffen.
Ihr Zweck besteht darin, die tägliche Ernährung sinnvoll zu ergänzen – nicht darin, eine medizinische Wirkung zu ersetzen.
Wichtige Anforderungen an Nahrungsergänzungsmittel
Sicherheit der Zusammensetzung
Hersteller müssen sicherstellen, dass ein Produkt:
bei empfohlener Verwendung sicher ist;
keine unzulässigen Inhaltsstoffe enthält;
die geltenden Vorgaben für Vitamine und Mineralstoffe erfüllt.
Kennzeichnung und Verpackung
Die Produktkennzeichnung muss unter anderem folgende Informationen enthalten:
die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“;
die Zutaten beziehungsweise Zusammensetzung;
die empfohlene tägliche Verzehrmenge;
den Hinweis, die empfohlene Tagesdosis nicht zu überschreiten;
den Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung nicht ersetzen;
Angaben zur Aufbewahrung.
Verbot irreführender Aussagen
Nicht zulässig sind insbesondere Aussagen, die:
eine Behandlung von Krankheiten versprechen;
eine Vorbeugung gegen Krankheiten behaupten;
einem Produkt Eigenschaften eines Arzneimittels zuschreiben;
wissenschaftlich nicht belegte medizinische Wirkungen vermitteln.
Besonders streng werden Werbeaussagen im Internet und in digitalen Medien geprüft.
Health Claims und ihre Bedeutung
Die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben.
Verwendet werden dürfen ausschließlich Aussagen, die:
wissenschaftlich bewertet wurden;
im EU-Verzeichnis zugelassener Angaben enthalten sind;
alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Für Vitamine und Mineralstoffe sind nur die jeweils zugelassenen Formulierungen erlaubt und nur dann, wenn die erforderlichen Mengen im Produkt enthalten sind.
Nicht zulässig sind darüber hinausgehende oder werblich übersteigerte Aussagen über mögliche Wirkungen auf den Körper.
Nationale Kontrolle innerhalb der EU
Obwohl die gesetzlichen Grundlagen europaweit gelten, erfolgt die Überwachung durch die zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten.
In Deutschland sind unter anderem beteiligt:
die Lebensmittelüberwachungsbehörden;
Verbraucherschutzbehörden;
regionale Kontrollstellen.
Geprüft werden insbesondere:
die Kennzeichnung;
Werbeaussagen;
die Produktsicherheit;
die Einhaltung der Vorschriften im Online-Handel.
Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln im Internet
Auch der Online-Vertrieb unterliegt den gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union.
Anbieter müssen:
vollständige und zutreffende Produktinformationen bereitstellen;
auf unzulässige medizinische Aussagen verzichten;
transparente Werbung verwenden;
Verbraucher weder durch Texte noch durch grafische Gestaltung irreführen.
Darüber hinaus wenden Plattformen wie Google oder Meta eigene Werberichtlinien an, insbesondere für Inhalte mit Gesundheitsbezug.
Warum gelten die EU-Vorschriften als besonders streng?
Das europäische Regelwerk zählt international zu den umfassendsten, weil:
das Vorsorgeprinzip berücksichtigt wird;
gesundheitsbezogene Aussagen wissenschaftlich belegt sein müssen;
Hersteller und Anbieter Verantwortung für ihre Angaben tragen;
sowohl europäische als auch nationale Behörden die Einhaltung überwachen.
Dadurch soll das Risiko irreführender oder unsicherer Produkte möglichst gering gehalten werden.
Worauf Verbraucher achten sollten
Beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln empfiehlt es sich, auf folgende Punkte zu achten:
eine vollständige Kennzeichnung;
nachvollziehbare Angaben zu den Inhaltsstoffen;
den Verzicht auf unzulässige Heilversprechen in der Werbung;
die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben;
einen seriösen Hersteller oder Anbieter.
Außerdem sollten Nahrungsergänzungsmittel stets als Ergänzung einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung verstanden werden.
FAQ
Welche Vorschriften gelten für Nahrungsergänzungsmittel in der EU?
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie 2002/46/EG sowie die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.
Darf ein Nahrungsergänzungsmittel mit Heilversprechen beworben werden?
Nein. Aussagen über die Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten sind nach europäischem Recht unzulässig.
Wer beurteilt die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln?
Für die Produktsicherheit sind die Hersteller verantwortlich. Wissenschaftliche Bewertungen erfolgen unter anderem durch die EFSA, während die Einhaltung der Vorschriften von den zuständigen Behörden überwacht wird.
Ist für Nahrungsergänzungsmittel eine besondere Zulassung erforderlich?
Eine allgemeine Produktzulassung wie bei Arzneimitteln besteht in der Regel nicht. Dennoch müssen alle gesetzlichen Anforderungen an Zusammensetzung, Kennzeichnung und Vermarktung erfüllt werden.
Warum dürfen nicht beliebige gesundheitsbezogene Aussagen verwendet werden?
Health Claims sind nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich bewertet und nach den europäischen Vorschriften zugelassen wurden.
Fazit
Die europäischen Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel schaffen einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Mitgliedstaaten. Ziel ist es, Verbraucher zu schützen, transparente Informationen bereitzustellen und gesundheitsbezogene Aussagen auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen.
Für Hersteller und Anbieter bedeutet dies klare Anforderungen an Zusammensetzung, Kennzeichnung und Werbung. Verbraucher profitieren von nachvollziehbaren Informationen und einem hohen Maß an rechtlicher Kontrolle innerhalb des europäischen Marktes.