In der Europäischen Union unterliegen Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln – einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln – klaren gesetzlichen Vorgaben. Eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen ist die Health Claims Regulation, also die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.
Diese Verordnung legt fest, welche Aussagen über die Eigenschaften oder den gesundheitlichen Nutzen eines Lebensmittels zulässig sind und welche nicht verwendet werden dürfen. Ziel ist es, Verbraucher vor irreführenden Informationen zu schützen und einheitliche Regeln innerhalb der Europäischen Union zu schaffen.
Was ist die Health Claims Regulation – einfach erklärt?
Die Health Claims Regulation ist eine europäische Verordnung, die gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel regelt.
Vereinfacht bedeutet das:
Sie bestimmt, welche Aussagen Hersteller, Händler oder Informationsportale über den gesundheitlichen Bezug eines Produkts machen dürfen und welche Formulierungen unzulässig sind.
Gehört ein Produkt zur Kategorie der Nahrungsergänzungsmittel – wie beispielsweise HemoHim-G –, müssen alle gesundheitsbezogenen Aussagen den Vorgaben dieser Verordnung entsprechen.
Welche Aussagen werden durch die Verordnung geregelt?
Die Health Claims Regulation betrifft sogenannte Health Claims (gesundheitsbezogene Angaben). Dabei werden verschiedene Arten von Aussagen unterschieden.
1. Funktionsbezogene Angaben
Diese beschreiben die Rolle eines Nährstoffs für normale Körperfunktionen.
Beispiele:
„Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“
„Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.“
Solche Angaben sind nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich bewertet und auf EU-Ebene zugelassen wurden.
2. Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos
Diese Kategorie unterliegt besonders strengen Anforderungen.
Beispiel:
„Verringert einen Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.“
Solche Aussagen dürfen nur verwendet werden, wenn sie nach einer wissenschaftlichen Bewertung ausdrücklich auf EU-Ebene genehmigt wurden.
3. Aussagen über Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten
Für Nahrungsergänzungsmittel sind solche Aussagen grundsätzlich nicht zulässig.
Dazu gehören beispielsweise Formulierungen wie:
„heilt Krankheiten“
„beugt Erkrankungen vor“
„stellt die Gesundheit wieder her“
Solche Aussagen sind Arzneimitteln vorbehalten und dürfen nicht für Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden.
Warum wurde die Health Claims Regulation eingeführt?
Vor Einführung der Verordnung gab es auf dem europäischen Markt zahlreiche Produkte mit nicht belegten oder übertriebenen Aussagen zu ihrer Wirkung.
Die wichtigsten Ziele der Verordnung sind:
Schutz der Verbraucher vor irreführenden Angaben;
einheitliche Regeln in allen EU-Mitgliedstaaten;
mehr Transparenz bei Informationen über Lebensmittel;
faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb des europäischen Marktes.
Wie funktioniert die Regelung in der Praxis?
Jede gesundheitsbezogene Aussage muss mit den offiziell zugelassenen Formulierungen der Europäischen Union übereinstimmen.
Ist eine Aussage nicht zugelassen oder wissenschaftlich nicht ausreichend belegt, darf sie nicht verwendet werden.
Dies gilt unter anderem für:
Verpackungen;
Werbung;
Websites;
soziale Medien;
Informationsmaterialien.
Bedeutung der Verordnung für Nahrungsergänzungsmittel
Für Hersteller, Händler und Vertriebspartner von Nahrungsergänzungsmitteln bedeutet die Health Claims Regulation insbesondere:
auf medizinische oder therapeutische Versprechen zu verzichten;
ausschließlich zugelassene Health Claims zu verwenden;
die Anforderungen der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) zu berücksichtigen.
Auch natürliche Inhaltsstoffe berechtigen nicht dazu, gesundheitsbezogene Aussagen außerhalb der geltenden gesetzlichen Vorgaben zu verwenden.
Häufige Missverständnisse zur Health Claims Regulation
Irrtum 1: „Natürlich bedeutet, dass alle positiven Wirkungen genannt werden dürfen.“
Nein. Auch Produkte mit natürlichen Inhaltsstoffen unterliegen denselben gesetzlichen Vorschriften.
Irrtum 2: „Kundenbewertungen gelten als wissenschaftlicher Nachweis.“
Nein. Erfahrungsberichte ersetzen keine wissenschaftliche Bewertung und erlauben keine unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen in der Werbung.
Irrtum 3: „Wenn ein Produkt in der EU verkauft wird, darf jede Aussage verwendet werden.“
Im Gegenteil. Gerade innerhalb der Europäischen Union gelten besonders strenge Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben.
Warum ist das für Verbraucher wichtig?
Die Verordnung hilft Verbrauchern,
Informationen über Lebensmittel besser einzuordnen;
Nahrungsergänzungsmittel anhand einheitlicher Kriterien zu vergleichen;
unrealistische Erwartungen zu vermeiden;
sich an wissenschaftlich bewerteten Angaben zu orientieren.
Was bedeutet das für Informationsseiten über Nahrungsergänzungsmittel?
Websites, die über Nahrungsergänzungsmittel – einschließlich HemoHim-G – informieren, sollten:
sachliche und neutrale Formulierungen verwenden;
auf medizinische Versprechen verzichten;
sich an zugelassenen Angaben zu Nährstoffen orientieren;
ausschließlich Informationen veröffentlichen, die mit den geltenden Vorschriften vereinbar sind.
Dies ist insbesondere in Deutschland von Bedeutung, da die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Werbevorschriften konsequent überwacht wird.
Fazit
Die Health Claims Regulation (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in der Europäischen Union. Sie verbietet Informationen über Produkte nicht, legt jedoch verbindlich fest, unter welchen Voraussetzungen solche Aussagen zulässig sind.
Für Verbraucher schafft sie mehr Transparenz und schützt vor irreführenden Angaben. Für Hersteller, Händler und Informationsportale bedeutet sie, dass gesundheitsbezogene Aussagen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben und auf Grundlage zugelassener Formulierungen erfolgen dürfen.
FAQ
Was regelt die Health Claims Regulation?
Sie regelt gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel innerhalb der Europäischen Union.
Darf über die Funktion von Vitaminen informiert werden?
Ja. Zulässig sind ausschließlich die von der Europäischen Union genehmigten Formulierungen.
Verbietet die Verordnung Werbung für Nahrungsergänzungsmittel?
Nein. Sie begrenzt jedoch gesundheitsbezogene Aussagen auf die gesetzlich zulässigen Angaben und untersagt unzulässige medizinische Versprechen.
Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften?
Die Einhaltung wird durch die zuständigen Behörden der EU sowie der einzelnen Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, kontrolliert.
Gilt die Health Claims Regulation auch für Nahrungsergänzungsmittel?
Ja. Die Verordnung gilt unmittelbar für Nahrungsergänzungsmittel und regelt deren gesundheitsbezogene Kennzeichnung und Werbung.
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